AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Sprachschule INVOX – Stand Januar 2023

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

2. Allgemeines

3. Zahlungsbedingungen

4. Widerrufsrecht / Stornierung

5. Konditionen zum Sprachunterricht

6. Gebühren

7. Gruppengröße und Kursdauer

8. Haftung und Gewährleistung

9. Datenschutz

10. Abwerbung von Mitarbeitern

11. Gerichtsstand

12. Wirksamkeit

 

 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für alle Dienstleistungen der Sprachschule INVOX. Einen Überblick dieser Leistungen sind auf dieser Homepage ersichtlich.

Unsere Dienstleistungen sind für Firmen-und Privatkunden -nachstehend Kunde/n genannt- bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Dienstleistungen unter separaten AGB's bzw. Anmeldebedingungen stehen können.

 

2. Allgemeines

Die Anmeldung kann online oder schriftlich mit dem dafür auf dieser Homepage vorgesehenen Anmeldeformularen erfolgen. Die Zusendung des schriftlichen Anmeldeformulars kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg erfolgen.

Durch die Übermittlung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Sprachschule zustande. Eine Übertragung auf dritte Personen ist nicht zulässig.

Terminzusagen seitens der Sprachschule stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Lehrkräfte.

Bei Ausfall einer Lehrkraft stellt die Sprachschule in der Regel eine Ersatzlehrkraft zur Verfügung. Ein Anspruch auf Unterricht mit einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.

Für ausgefallene Schulstunden wird in der Regel ein Ersatztermin in Absprache mit der Sprachschule festgelegt. Sollte dies aus unvorhersehbaren Umständen nicht möglich, so verpflichtet sich die Sprachschule zur Rückerstattung ggf. gezahlter und nicht durchgeführter Schulstunden.

Ein Wechsel der Lehrkraft behält sich die Sprachschule grundsätzlich vor und berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt.

Eine Schulstunde (= akademische Stunde) umfasst 45 Minuten. Die Unterrichtszeit für Gruppenkurse beträgt mindestens 90 Minuten pro Termin.

Die Unterrichtszeit für Einzel- bzw. Semi-Privatunterricht beträgt pro Termin mindestens 90 Minuten.

Unterrichtsgebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

INVOX-Zertifikate: Sie sollten sich grundsätzlich bei dem betreffenden Arbeitgeber, der betreffenden Organisation, Institution bzw. Behörde bezüglich deren Vorgaben und Richtlinien der Anerkennung von Zertifikaten für Ihren individuellen Zweck bzw. Bedürfnisse informieren. Sprachschule INVOX kann keine Gewähr auf Anerkennung für spezifische Anforderungen von Arbeitgebern, Organisationen, Institutionen bzw. Behörden geben.

 

3. Allgemeine Zahlungsbedingungen

Die geltenden Kosten ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung auf unserer Homepage. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Kursgebühren. Die Zahlung wird bei Anmeldung bzw. Bestellung der Dienstleistung fällig. Die Anmeldegebühr und Unterrichtsmaterial ist grundsätzlich nicht rückerstattbar.

Der Kunde ist verpflichtet, die gesamten Gebühren der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.

Bei Auslandsüberweisungen ist die Vorgabe Alle Entgelte zu Lasten des Auftraggebers zu verwenden. Bei Nichteinhaltung werden die dadurch anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Admin Gebühr von EUR 12,50 / CHF 15.00 in Rechnung gestellt.

 

4. Widerrufsrecht / Stornierung

4.1 Widerrufen von Anmeldungen

Der Kunde ist berechtigt, seine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Anmeldung. Ein Widerrufsrecht nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

4.2. Stornierung

4.2.1. Einzelunterricht und Semi-Privat

Nach Ablauf der in § 4.1. genannten gesetzlichen Frist können gebuchte Einzel-Unterrichstunden bzw. Semi-Privat-Unterrichtsstunden nicht storniert werden. Nur im Falle von längerer Krankheit (ärztliche Bescheinigung nötig) werden die nicht in Anspruch genommenen Stunden / Gebühren mit Abzug einer Admin-Pauschale von EUR 92,00 zurückerstattet.

Im Voraus bezahlte Gebühren bleiben gemäß Gesetzgebung für ein Jahr gültig (Stichtag letzter Unterrichtstag) und können daher jederzeit innerhalb dieses Zeitrahmens in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Stunden automatisch.

 

5. Konditionen zum Sprachunterricht

5.1 Gruppenkurse

5.1.1 Gruppenkurse Schwarzwaldstr. 61 in Lörrach

5.1.1.1 Allgemein

Gebuchte Termine können innerhalb von drei Wochen vor Kursbeginn storniert bzw. geändert werden.

Bei einer Buchungsänderung wird eine Gebühr von EUR 50,00 fällig. Bei einer Stornierung nach dem o.g. Zeitraum ist die komplette Kursgebühr fällig. 

5.1.1.2 Kosten / Zahlungsbedingungen

Die Gesamtkosten sind im Voraus zahlbar. Unregelmäßige Teilnahme oder vorzeitiges Abbrechen des Kurses entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

5.1.2 Gruppenkurse Extern

5.1.2.1 Allgemein

Die Starttermine, Kursdauer, Kurstage und Uhrzeiten werden von der Firma / Organisation festgelegt.

5.1.2.2 Kosten / Zahlungsbedingungen

Die Kosten werden monatlich oder gemäß Rahmenvertrag berechnet.

5.1.2.3 Terminvereinbarungen, Verlegung und Absagen

Die Festlegung der individuellen Unterrichtstermine erfolgt zwischen Firma und Sprachschule Invox (bzw. Vertreter / Lehrkräfte der Sprachschule INVOX). Die Firma ist verpflichtet im Vorfeld vereinbarte Unterrichtstermine bis spätestens 14:00 Uhr zwei (2) Werktage vor dem Unterricht bei der Sprachschule INVOX abzusagen. Sollte ein im Vorfeld vereinbarter Montagstermin abgesagt werden, so muss diese Mitteilung bis spätestens 14.00 Uhr des vorhergehenden Donnerstags erfolgen. Wird der Termin nicht bzw. nach Ablauf der o.g. Frist von der Firma abgesagt, wird der Termin berechnet.

5.1.2.4 Kündigungsfrist

Firmeninterner Gruppenunterricht unterliegt einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Monatsende. Die Kündigung sollte schriftlich per Email erfolgen. Die Kündigung ist nur bei aktiven Kursen möglich d.h. nicht während eines ruhenden Kurses (siehe 5.1.2.5)
Vorzeitiges Beenden von bis dato regelmäßig durchgeführten Sprachkursen (regelmäßig = mindestens 3 Monate Laufzeit) hat zur Folge haben, dass eine Kompensationszahlung in Höhe von 85% des zu erwartenden Umsatzes der Kündigungsphase fällig wird, die der Firma entsprechend in Rechnung gestellt wird.

5.1.2.5 Ruhende Kurse

Ruhephasen zählen grundsätzlich nicht als Unterrichtszeit und sind nachzuholen.

Kurse können zwischen 1 und 6 Monaten pausiert werden. Sollte nach Rücksprache keine Kündigung erfolgen und eine Wiederaufnahme nicht möglich / nicht erwünscht sein, so wird die unter 5.1.2.4 genannte Kompensationszahlung ab dem 7. Monat fällig.

5.2. Konditionen zum Einzelunterricht

5.2.1 Einzelunterricht ist in Form von Leistungspaketen (Gold- und Silberpaket) und 'pay as you go' buchbar. Die aktuellen Kursgebühren und Zusatzkosten sind auf unserer Homepage ersichtlich.

5.2.2 Zahlung

Die Gesamtkosten für das Gold- und Silberpaket sind im voraus zu entrichten. Pay as you go wird monatlich anhand der tatsächlich erteilten Stunden abgerechnet.

5.2.3 Terminvereinbarungen, Verlegung und Absagen

Die Festlegung der individuellen Unterrichtstermine erfolgt zwischen Kunde und der Sprachschule INVOX (bzw. Vertreter / Lehrkräfte der Sprachschule INVOX). Der Kunde ist verpflichtet im Vorfeld vereinbarte Unterrichtstermine bis spätestens 14.00 Uhr zwei (2) Werktage vor dem Unterricht bei der Sprachschule INVOX abzusagen. Kann der Kunde an einem Montag nicht am Unterricht teilnehmen, so muss diese Mitteilung bis spätestens 14.00 Uhr des vorhergehenden Donnerstags erfolgen. Wird der Termin nicht bzw. nach Ablauf der o.g. Frist vom Kunden abgesagt, wird der Termin berechnet.

5.2.4 Unterrichtszeiten

Der gebuchte Unterricht sollten in folgenden Zeiträumen stattfinden: Montag - Freitag: 7:00 - 22:00, Samstag: 08:00 - 15:00 ansonsten wird ein Aufschlag von 25% auf die aktuellen Kursgebühren fällig. An Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt.

5.2.5 Unterrichtsort

Der Unterrichtsort wird bei Beginn des Trainings festgelegt und kann online oder Firmenintern stattfinden. Bei einer Distanz von mehr als 10 km Entfernung von der Sprachschule INVOX (Schwarzwaldstr. 61), kann eine Fahrtkostenpauschale zum Tragen kommen.

 

5.3 Semi-Privat

5.3.1 Die Festlegung der individuellen Unterrichtstermine erfolgt zwischen Kunde und der Sprachschule INVOX (bzw. Vertreter / Lehrkräfte der Sprachschule INVOX). Der Kunde ist verpflichtet im Vorfeld vereinbarte Unterrichtstermine bis spätestens 14.00 Uhr zwei (2) Werktage vor dem Unterricht bei der Sprachschule INVOX abzusagen. Kann der Kunde an einem Montag nicht am Unterricht teilnehmen, so muss diese Mitteilung bis spätestens 14.00 Uhr des vorhergehenden Donnerstags erfolgen. Wird der Termin nicht bzw. nach Ablauf der o.g. Frist vom Kunden abgesagt, wird der Termin berechnet.

5.3.2 Zahlungsbedingungen: Semi-Privat

Die Gesamtkosten sind im voraus zu entrichten.

5.3.3 Unterrichtszeiten

Der gebuchte Unterricht sollten in folgenden Zeiträumen stattfinden: Montag - Freitag: 7:00 - 22:00, Samstag: 08:00 - 15:00 ansonsten wird ein Aufschlag von 25% auf die aktuellen Kursgebühren fällig. An Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt.

5.3.4 Unterrichtsort

Der Unterrichtsort wird bei Beginn des Trainings festgelegt und kann online oder Firmenintern stattfinden. Bei einer Distanz von mehr als 10 km Entfernung (Schwarzwaldstr. 61) kann eine Fahrtkostenpauschale zum Tragen kommen.

 

6. Gebühren

6.1. Monatlicher bzw. quartalsmäßiger Abrechnungsmodus für firmeninterne Gruppenkurse

Ein monatlicher bzw. quartalsmäßiger Abrechnungsmodus unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von EUR 8,50 / Monat / Gruppe zahlbar monatlich oder quartalsmässig.

6.2. Monatliche Abrechnungsmodus für firmeninterne Einzelunterrichte

Ein monatlicher Abrechnungsmodus unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von EUR 8,50 / Monat / Gruppe zahlbar monatlich oder halbjährlich.

6.3. Monatlicher bzw. quartalsmäßiger Abrechnungsmodus für Gruppenkurse (2-6) online

Ein monatlicher bzw. quartalsmäßiger Abrechnungsmodus unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von EUR 8,50 / Monat zahlbar monatlich. Die INVOX -pay-as-you-go Option ist von der o.g. Admingebühr nicht betrofffen.

6.4. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen in Bezug auf Tempo, Dauer, etc. unterliegen grundsätzlich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 pro Unterricht.

 

7. Training-/Gruppengröße und Kursdauer

7.1 Einzelunterricht / Privatunterricht kann nur mit einer Person stattfinden.

7.2 Semi-Privat kann nur mit zwei Teilnehmern stattfinden.

 

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Die Sprachschule INVOX haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lernerfolges.

8.2 Die Sprachschule INVOX haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Teilnehmer sollten daher keine Wertgegenstände im Schulungsraum unbeaufsichtigt zurückzulassen.

Der Trainingsbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Für haftpflichtversicherte Risiken beschränkt sich die Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die Schule, gleich aus welchem Rechtsgrunde oder welcher Schadensart, ausgeschlossen -es sei denn- es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8.3 Bei Personen unter 18 (Minderjährigen) sind die Eltern haftbar; die Aufsichtspflicht unterliegt den Eltern.

8.4 Nur angemeldete oder von der Sprachschule eingeladene Personen dürfen sich in den Schulungsräumen aufhalten. Alle Teilnehmer / Personen sind verpflichtet die Hausordnung in den Schulungsräumen einzuhalten und sind verantwortlich /schuldhaft für die von ihnen verursachten Schäden.

8.5 Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder andere vertragliche / gesetzliche Pflichten kann die Sprachschule diese Person vom Training ausschließen und die Vereinbarung kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht nicht.

 

9. Datenschutz

Die Daten der Kunden werden für die interne Weiterverarbeitung von der Sprachschule INVOX unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert.

 

10. Abwerbung von Mitarbeitern

Alle finanziellen, sowie vertraglichen Vorgänge müssen über die Sprachschule INVOX abgewickelt werden. Unsere Mitarbeiter sind vertraglich gebunden und nicht berechtigt Aufträge jetziger, sowie bisheriger Kunden von INVOX anzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einer Strafgebühr von bis zu  EUR 1.200 EUR bestraft.

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lörrach.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12. Wirksamkeit

Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.